Rechtsprechung
   LAG Hamm, 09.12.2021 - 11 Sa 944/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,50178
LAG Hamm, 09.12.2021 - 11 Sa 944/21 (https://dejure.org/2021,50178)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2021 - 11 Sa 944/21 (https://dejure.org/2021,50178)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - 11 Sa 944/21 (https://dejure.org/2021,50178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,50178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18

    Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag

    Auszug aus LAG Hamm, 09.12.2021 - 11 Sa 944/21
    Als Auflösungsgrund geeignet sind Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen ( BAG 24.05.2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 17 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 72 ).

    Falsche Tatsachenbehauptungen sind nicht vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG umfasst ( BAG 24.05.2018 aaO Rn. 17 ).

    Das gilt freilich nur in den Grenzen der Wahrheitspflicht; zudem dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt ( vgl. BAG 24.05.2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 18 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 72; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 22; 23 ).

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Hamm, 09.12.2021 - 11 Sa 944/21
    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit sei gefährdet ( BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 60 mwN - AP KSchG § 1 Verhaltensbedingte Gründe Nr. 75 ).

    Er muss vielmehr im Einzelnen vortragen, weshalb die nicht ausreichenden Kündigungsgründe einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit entgegenstehen ( BAG 19.11.2015 aaO Rn. 60 ).

  • ArbG Hagen, 08.06.2021 - 4 Ca 2177/20
    Auszug aus LAG Hamm, 09.12.2021 - 11 Sa 944/21
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 08.06.2021 - 4 Ca 2177/20 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 8.6.2021, Az.: 4 Ca 2177/20 - teilweise abzuändern und.

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 09.12.2021 - 11 Sa 944/21
    Das gilt freilich nur in den Grenzen der Wahrheitspflicht; zudem dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt ( vgl. BAG 24.05.2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 18 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 72; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 22; 23 ).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus LAG Hamm, 09.12.2021 - 11 Sa 944/21
    Rügt jedoch die Personalvertretung nicht, dass das Beteiligungsverfahren durch einen personalvertretungsrechtlich nicht zuständigen Vertreter des Dienststellenleiters eingeleitet bzw. durchgeführt wurde, und nimmt sie zu der beabsichtigten Kündigung abschließend Stellung und stimmt der Kündigung zu, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung ( BAG 25.02.1998 - 2 AZR 226/97 - LS und unter II. 2. b) bb) - AP LPVG NW § 72a Nr. 2; BAG 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - Rn. 75 - AP BGB § 174 Nr. 20; KR-Rinck, 12. Aufl. 2019, §§ 72, 79, 108 Abs. 2 BPersVG Rn. 19 ).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers -

    Auszug aus LAG Hamm, 09.12.2021 - 11 Sa 944/21
    Zutreffend weist die Klägerin darauf hin, dass eine an eine ordentliche Kündigung anknüpfende Auflösung des Arbeitsverhältnisses gemäß §§ 9, 10 KSchG auf Antrag des Arbeitgebers nicht in Betracht kommt, wenn die - gerichtlich für unwirksam befundene - ordentliche Kündigung nicht nur wegen fehlender sozialen Rechtfertigung gemäß § 1 KSchG unwirksam ist sondern nur oder daneben auch aus anderen rechtlichen Gründen wie beispielsweise einer nicht ordnungsgemäßen Beteiligung des Personalrats unwirksam ist ( BAG 29.08.2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 25 AP KSchG 1969 Nr. 70; BAG 30.09.2010 - 2 AZR 160/09 - Rn. 13 AP KSchG 1969 Nr. 66; ErfK-Kiel, 21. Aufl. 2021, § 9 KSchG Rn. 10 mwN ).
  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 160/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Auszug aus LAG Hamm, 09.12.2021 - 11 Sa 944/21
    Zutreffend weist die Klägerin darauf hin, dass eine an eine ordentliche Kündigung anknüpfende Auflösung des Arbeitsverhältnisses gemäß §§ 9, 10 KSchG auf Antrag des Arbeitgebers nicht in Betracht kommt, wenn die - gerichtlich für unwirksam befundene - ordentliche Kündigung nicht nur wegen fehlender sozialen Rechtfertigung gemäß § 1 KSchG unwirksam ist sondern nur oder daneben auch aus anderen rechtlichen Gründen wie beispielsweise einer nicht ordnungsgemäßen Beteiligung des Personalrats unwirksam ist ( BAG 29.08.2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 25 AP KSchG 1969 Nr. 70; BAG 30.09.2010 - 2 AZR 160/09 - Rn. 13 AP KSchG 1969 Nr. 66; ErfK-Kiel, 21. Aufl. 2021, § 9 KSchG Rn. 10 mwN ).
  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97

    Kündigung in der Probezeit - Personalratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.12.2021 - 11 Sa 944/21
    Rügt jedoch die Personalvertretung nicht, dass das Beteiligungsverfahren durch einen personalvertretungsrechtlich nicht zuständigen Vertreter des Dienststellenleiters eingeleitet bzw. durchgeführt wurde, und nimmt sie zu der beabsichtigten Kündigung abschließend Stellung und stimmt der Kündigung zu, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung ( BAG 25.02.1998 - 2 AZR 226/97 - LS und unter II. 2. b) bb) - AP LPVG NW § 72a Nr. 2; BAG 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - Rn. 75 - AP BGB § 174 Nr. 20; KR-Rinck, 12. Aufl. 2019, §§ 72, 79, 108 Abs. 2 BPersVG Rn. 19 ).
  • ArbG Gelsenkirchen, 18.05.2021 - 4 Ca 638/20
    Auszug aus LAG Hamm, 09.12.2021 - 11 Sa 944/21
    In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen (4 Ca 638/20) habe das Arbeitsgericht in den Entscheidungsgründen ausgeführt, dass schwere Spannungen zwischen den Parteien vorlägen.
  • ArbG Gelsenkirchen, 29.07.2020 - 4 Ga 4/20
    Auszug aus LAG Hamm, 09.12.2021 - 11 Sa 944/21
    Ferner habe die Klägerin in jenem Verfahren sowie in dem weiteren Verfahren vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen (Az. 4 Ga 4/20) mit Schriftsatz vom 28.07.2020 vorgetragen, ihr Vorgesetzter Herr F. habe sich dazu hinreißen lassen, eine unrichtige eidesstattliche Versicherung abzugeben und es sei eine unwahre Behauptung, dass ihr das Zwischenzeugnis aus reiner Gefälligkeit erteilt worden sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht